Schulbegleitung, Schule - Kommunikation mit Schulbegleitung

  • Hallo zusammen,


    https://autismuskeepcalmandcar…ulbegleitung-als-mittler/


    hier hatte ich schon mal beschrieben, dass bei uns im Kreis das Schulamt bzw. einige bestrebt ist/sind die Kommunikation zwischen Eltern und Schulbegleitung zu unterbinden.


    Mittlerweile wird es konkreter, dass die Anbieter von Schulbegleitung bei Listung bei den Ämtern entsprechende Vereinbarungen unterzeichnen und Schulen Eltern per "Anweisung" mitteilen, dass diese ihre behinderten Kinder an einen festen Punkt auf dem Schulgelände zu bringen und von dort aus von einer dritten Person die Kinder in die Klassen bringen zu lassen wo die Schulbegleiter warten.


    Es scheint sich aber nicht nur auf unseren Kreis zu beschränken.


    Da es dafür weder im SGB noch in den mir bekannten Schulgesetzen entsprechende Passagen gibt (oder hat da wer was anderes gefunden?) und es der Inklusion entgegen läuft, halte ich es für notwendig, entsprechende Fälle zu sammeln um sich zur Wehr zu setzen. Es ist auch nicht auf Autisten beschränkt sondern betrifft an den jeweiligen Schulen alle behinderten Kinder.


    Ist Euch so etwas auch bekannt?


    LG Anita

    *1996 Sohn F84.5G (2010) HB
    *1998 Tochter F84.5G (2013), Knick-Senk-Füße
    *2002 Tochter F84.1G(2014), F90G (2011), HB, Hornhautverkrümmung
    *2007 Sohn F84.5G, F90G, F83, HB (2012)


    Hinzufallen ist keine Schande, liegen bleiben aber schon

    #NoABA #FragtWarum

  • Hallo Anita,


    das ist ja wirklich gruselig, was da als Haltung der Behörde gegenüber den Eltern erkennbar wird, indem Eltern und Schulbegleitungen krampfhaft und "per Dekret" auseinandergehalten werden. Höchste Zeit, dass Eltern sich besser zusammenschließen. Viel Erfolg dafür!


    Aus Bayern, genauer meinem Umfeld, ist mir das nicht bekannt.


    liebe Grüße

    Enscha - mit Hans im Glück (frühkindlicher Autismus, und Pubertät)
    "Jedes Ding hat drei Seiten, eine positive, eine negative, und eine komische."

    Einmal editiert, zuletzt von Enscha ()

  • Ich kann dazu leider gar nichts sagen, weil es mich selber überhaupt nicht betrifft.
    Allerdings frage ich mich gerade, ob das Thema dann nicht besser im Bereich "Schule" aufgehoben wäre. Vor allem, weil es ja nicht nur Autisten sondern alle Inklusionskinder betrifft.

  • Kannst Du es dann verschieben Trixi?


    Mir geht das Problem erheblich an "die Nieren" weil unter anderem unser alter Anbieter hingeschmissen hat und wir mit dem neuen nichts wie Ärger haben und nicht mehr weiß, wohin ich mich noch wenden kann.


    Danke im voraus.

    *1996 Sohn F84.5G (2010) HB
    *1998 Tochter F84.5G (2013), Knick-Senk-Füße
    *2002 Tochter F84.1G(2014), F90G (2011), HB, Hornhautverkrümmung
    *2007 Sohn F84.5G, F90G, F83, HB (2012)


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    #NoABA #FragtWarum

  • ...das ist ja der Hammer!


    Und wie bitte erfahren denn die Schulbegleiter, was sie über das Kind wissen müssen? Ich muss mich doch schon allein deswegen mit denen austauschen, weil die das Kind nicht kennen - klar kann mal sein, dass ein oder mehrere Lehrer ein Kind schon lange unterrichten und gut kennen, aber 1.) nie so gut wie die Eltern und 2) doch nicht das, was aktuell ist
    - gerade Schulbegleiter kommen doch- noch mehr als Lehrer- in den Bereich von Unterricht/Betreuung zu Erziehung, das kann aber doch nur in der sog Erziehungspartnerschaft funktionieren...


    und grundsätzlich: ich muss doch niemanden, weder Erziehern, noch Lehrern und eben auch nicht Schulbegleitern erlauben an meinem Kind "rum zu erziehen und zu betreuen" ohne sich mit mir darüber auszutauschen. (vgl § 1 SGB 8 (2) Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht. Über ihre Betätigung wacht die staatliche Gemeinschaft.)


    Stink-einfache 1. Hilfe Gegenmaßnahme - jedenfalls dann, wenn sich genügend Eltern finden, die sich wehren wollen: aber sich wehren funktioniert halt immer am besten zu mehreren - Massenhaft das persönliche Budget beantragen (geht auch unter des Schuljahres und nachdem die Sachleistung bereits angelaufen ist) und statt dem Kostenträger die Beauftragung der verschiedenen Anbieter zu überlassen, selber die Dienstleister beauftragen.
    Dann werden Sie wohl mit den Eltern reden müssen :P

    Schöne Grüße von Birgit, Mama vom

    • "Zwerg", geboren 2000 mit Tris21 und 'ner Reihe von Zusatzdiagnosen, gsd trotzdem topfit und zuckersüß
    • "Großen" ,gsd genauso topfit und zuckersüß (lässt sich aber leider seit längerem nur noch von wesentlich jüngeren Frauen knuddeln)

    6 Mal editiert, zuletzt von Birgit A ()

  • Kommunikation soll nur noch über das Mitteilungs-/Kommunikationsbuch von Statten gehen, in das selbstverständlich auch die Lehrkraft reinschreibt bzw. mitliest.


    Im Zuge der "großen Lösung" soll ja alles unter 18 Jahre beim JuAmt angesiedelt werden, und die verwechseln Eingliederungshilfe immer noch mit Hilfe zur Erziehung. https://autismuskeepcalmandcar…piel-eingliederungshilfe/


    Persönliches Budget ist eine Lösung, aber um das zu erhalten bzw. für die Begleitung ein ausreichendes Entgelt bieten zu können läuft es fast immer auf einen Rechtsstreit hinaus.
    https://autismuskeepcalmandcar…ng-laesst-mich-schaudern/


    Wenn Krankheitsausfall und Ferien durchbezahlt werden sollen braucht es zu dem etwas darüber, um diese Kosten auffangen zu können.


    Das ist alles komplexer, als es auf den ersten Blick aussieht.


    Es wäre prima, wenn betroffene Familien solche Regelungen nicht einfach akzeptieren würden sondern sich dagegen wehren. Zum Schutz der Kinder und auch um ein gutes Verhältnis zur Begleitung haben zu können.

    *1996 Sohn F84.5G (2010) HB
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    *2002 Tochter F84.1G(2014), F90G (2011), HB, Hornhautverkrümmung
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    #NoABA #FragtWarum

  • Ich denke auch nicht, dass die eine Rechtsgrundlage vorweisen können.


    Aber alleine dass den Anbietern "Maulkörbe" verpasst werden und bei Nichteinhaltung der Entzug derListung bei den Ämter droht zerstört jegliche Vertrauensbasis zu Anbietern und Ämtern.


    Mittlerweile herrscht hier eine Unruhe bei den Anbietern und die Schulbegleiter wechseln recht schnell den Arbeitsplatz, ein Konstante für die Kinder ist dadurch kaum noch gegeben.


    Und bei den autistischen Kindern (ich sitz ja im Bermudadreieck der ABA / AVT anbietenden) nehmen die "Schulungen" der ATZ zu und somit kommen dann wieder "Erziehungs- /Therapiemethoden" bei den Kindern an, dass mir übel wird.

    *1996 Sohn F84.5G (2010) HB
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  • Sorry Anita, stink-einfach war natürlich zu flapsig formuliert :icon_confused


    Aber tatsächlich ist es so, wenn da morgen 20 Anträge der Eltern auf pB auf dem Dezernententisch liegen mit der Begründung, weil wir nur so die Kommunikation erhalten können , dann käme Schwung in die Kiste (denn sie müssen jeden einzelnen Antrag bearbeiten)


    Es ist ja leider immer gleich , es geht nicht nur um Recht und Gesetz sondern eben um die Gestaltungsmacht.
    Hier bei mir ist das zB Standard, dass Schulbegleiter für Kinder über das SGBXII IMMER nicht-qualifiziert und für FSJ Tarif arbeiten, daher gibt es inzwischen auch nur noch 2 Anbieter . SGBVIII dagegen erhält hier allerdings - noch?- pädagogisch ausgebildete SB. Das heißt zum Beispiel ein Kind, diagnostiziert als Asperger hat zumindest die Chance eine Fachkraft zu erhalten, ein Teenager diagnostiziert als frühkindlicher Autist mit IQ Minderung soll von einer 17 jährigen FSJ´lerin betreut werden - EIN WITZ!


    Für meinen 12 jährigen hochpubertären, durchaus nicht leicht handelbaren (damals ) 12 jährigen Zwerg hat mir der Anbieter eine 16 jährige Sozialpraktikantin angeboten. So kam ich damals zum persönlichen Budget. Aber solange sich nur einzelne Eltern wehren ist das halt ein Trauerspiel .....


    Ich wünsche Dir viel Erfolg und viele Mitstreiter beim Wehren gegen diesen Irrsinn!
    Und ja ich würde da auch mal eine Rechtsberatung einholen, wie das ausschaut, was verboten werden kann und was nicht, vielleicht kann man das ja über Gemeinderäte und/oder Presse skandalisieren... ....

    Schöne Grüße von Birgit, Mama vom

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  • Moin ,


    man kann ja auch die Leistung , die normalerweise ein Träger übernimmt , als PB beantragen , das bedeutet , das das Geld an die Eltern überwiesen wird und die überweisen es dann an den Träger .
    So würde sich an den Urlaubs und Vertretungszeiten nix ändern.
    Ob das allerdings ausreicht , vollumfänglich weisungsbefugt zu sein, kann ich nicht einschätzen. Rechtlich ja , bei der Durchführung steht und fällt es mit dem Träger , und wenn der Druck kriegt , weiß ich auch nicht :icon_rolleyes
    https://www.einzigartig-eigena…content/files/Sozialrecht aktuell - Vortrag Walsrode RA Priess 2014_09_19.pdf


    Vermittlung zwischen Eltern , Schule und Lehrern ist eine der Grundaufgaben , siehe Tätigkeiten des Schulbegleiters .
    Eine Vermittlung nur durch Elternheft dürfte schwer durchführbar sein und quasi den Kontakt dahingehend lenken , das nur eine Kommunikationsform angewiesen wird , ist sicher eine viel zu starre pädagogische Eingrenzung .
    Im Notfall ist da wohl tatsächlich Unterstützung durch einen Rechtsanwalt notwendig .
    Oder der behandelnde Psychologe definiert das Aufgabengebiet des Schulbegleiters dahingehend , das ein enger Austausch mit dem Elternhaus notwendig ist und der reduzierte Kontakt durch Elternheft keinesfalls ausreichend ist .

  • Hallo Dagmar,


    selber nen Träger zu engagieren, geht das?
    Ich kenne bisher nur Firmen, die einem die Abrechnung abnehmen und den Mitarbeiter einstellen. Diese berechnen dann, wie hoch die Fachleistungsstunde entlohnt werden muss um die laufenden Kosten der Schulbegleitung und das drum herum finanziert zu bekommen.
    Bei einem Informationsgespräch teilte mir eine solche Firma mit, dass sie von den Ämtern gedeckelt werden bei 25~30€ und das davon auch eine Art Depot für Urlaub- und Krankentagen (Lohnfortzahlung) angespart werden muss.
    Und dann liegt man schnell bei Mindestlohn oder nur knapp drüber. Denn die Arbeitgeberanteile muss man da mit einrechnen.


    Danke für den Link.


    LG Anita

    *1996 Sohn F84.5G (2010) HB
    *1998 Tochter F84.5G (2013), Knick-Senk-Füße
    *2002 Tochter F84.1G(2014), F90G (2011), HB, Hornhautverkrümmung
    *2007 Sohn F84.5G, F90G, F83, HB (2012)


    Hinzufallen ist keine Schande, liegen bleiben aber schon

    #NoABA #FragtWarum

  • @Anita ,


    wir hatten das so mit Frea auf dem Bauernhof.
    Der Hof ( Leistungsanbieter ) hat eine Pauschale berechnet , die Zielsetzung mit Pauschale wurde beim LK als PB beantragt und bewilligt, das Geld ging an uns und wurde von uns mit Dauerauftrag überwiesen. Das Budget orientiert sich an dem , was der Leistungsanbieter ohnehin nehmen würde .
    Die Mitarbeiter sind weiterhin beim Leistungsanbieter angestellt.

  • ja Anita,
    du kannst mit dem pB nicht nur selber AG werden sondern natürlich auch Leistungen beim Träger direkt einkaufen . Ich habe das auch schon so gemacht- das genau war ja auch der Weg, den ich vorgeschlagen hatte.


    weisungsbefugt ist man deswegen natürlich nicht genüber der SB wenn du eine Firma beauftragst dein wohnzimmer zu streichen dann bist du ja auch nciht dem einzelnen Anstreicher gegenüber weisungsbefugt...
    aber du kannst in dem Werkvertrag verlangen, dass die MA der Malerfirma die Details unter dem Gewerke direkt mit der abstimmen ( zB werden Sockel weiß oderr bunt gestrichen) genauso wäre es dann auch wenn du die Leistung SB beim Anbieter einkaufst, du verlangst selbstverständlich dass sich die SB mit dir austauschen muss...


    Wenn du genügend andere Eltern findest, dann macht das schon Eindruck.... schließlich MUSS ein Antrag auf pB bearbeitet werdn und ihr könnt ja durchblicken lassen, dass ihr den Antrag zurückzieht, wenn als Eltern wieder in vernünftiger Weise einbezogen werdet...


    aber natürluch ein elternteil allein, das sich wehrt ist immer im Nchteil wenn die anderen die klappe halten und wehrlos ertragen
    Es ist doch öfters so, dass zwar das Recht auf unserer Seite wäre, aber die Behörden einfach machen was sie wollen, einfach nur weil sie es können..... :wein

    Schöne Grüße von Birgit, Mama vom

    • "Zwerg", geboren 2000 mit Tris21 und 'ner Reihe von Zusatzdiagnosen, gsd trotzdem topfit und zuckersüß
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