Ich mache mir gerade ein paar Gedanken zu folgender Frage: Mein Sohn will ausziehen. Er steht auf der Warteliste seiner Wunscheinrichtung. Das kann schnell gehen oder aber auch noch lange dauern. Wir schauen daher nach weiteren Einrichtungen. Da er endlich ausziehen und selbständig sein möchte, überlegen wir, ob er erst einmal in eine Einrichtung einzieht, die sozusagen zweite Wahl ist, weil er nicht mehr Monate oder vielleicht sogar ein bis zwei Jahre oder sogar noch länger auf den Wunschplatz warten will.
Was ist, wenn er dann in der "Zweite-Wahl-Einrichtung" lebt und innerhalb kurzer Zeit bzw. weniger Monate nun doch ein Platz in der Wunscheinrichtung frei wird? Muss das Sozialamt den Umzug in die Wunscheinrichtung bezahlen, oder können sie dann den Umzug verbieten?