Umzug von Einrichtung zu Einrichtung - Muss das Sozialamt zahlen?

  • Ich mache mir gerade ein paar Gedanken zu folgender Frage: Mein Sohn will ausziehen. Er steht auf der Warteliste seiner Wunscheinrichtung. Das kann schnell gehen oder aber auch noch lange dauern. Wir schauen daher nach weiteren Einrichtungen. Da er endlich ausziehen und selbständig sein möchte, überlegen wir, ob er erst einmal in eine Einrichtung einzieht, die sozusagen zweite Wahl ist, weil er nicht mehr Monate oder vielleicht sogar ein bis zwei Jahre oder sogar noch länger auf den Wunschplatz warten will.


    Was ist, wenn er dann in der "Zweite-Wahl-Einrichtung" lebt und innerhalb kurzer Zeit bzw. weniger Monate nun doch ein Platz in der Wunscheinrichtung frei wird? Muss das Sozialamt den Umzug in die Wunscheinrichtung bezahlen, oder können sie dann den Umzug verbieten?

  • oder können sie dann den Umzug verbieten?


    wichtig fände ich nur diesen Punkt.
    Was passiert mit der Finazierung beim wechsel der Einrichtung.
    Gibt es da ein "Versagungsrecht".
    Einen Umzug stemmt man zur Not auch allein.
    Eine Verweigerung von übertragenden Leistungen nicht.
    Leider kann ich da fachlich nicht unterstützen.
    Vielleicht weiß da ein anderer mehr.
    Ansonsten kann man eventuell auch mal ein Fremsamt anrufen und die Frage stellen!?


    J
    onna
    ~~~~~~~~~~
    mit Jesper und Felix *2006 (Down Syndrom PLUS, gehörlos und weitere Baustellchen...)




  • ich würde nicht telefonisch nachfragen, sondern schriftlich beantragen


    Naja, das Problem ist, dass wenn wir uns erst für die WG zweiter Wahl entscheiden und sich dann vielleicht die WG erster Wahl nach ein paar Monaten meldet.....was dann? Ich muss also VOR einem Einzug in die WG der 2. Wahl wissen, ob ein Umzug in die WG der 1. Wahl genehmigt werden muss. Das kann ich ja im Voraus nicht beantragen. Verstehst du, was ich meine? Es wäre ja blöd, wenn mein Sohn sich - weil er nun endlich ausziehen möchte - für die zweite Wahl entscheidet und dann bei Gelegenheit keine weitere Kostenzusage für die 1. Wahl Wunsch-WG erhalten würde, weil das Sozialamt der Meinung ist, dass sie ihrer Pflicht bereits nachgekommen sind. Wenn das rechtlich korrekt wäre, dann würde ein baldiger Auszug in die WG zweiter Wahl nämlich wegfallen. Etwas wirr geschrieben, aber ich hoffe, es wird trotzdem verstanden.


    Ich könnte ja beim Sozialamt anrufen, aber auf deren rechtliche Aussagen ist ja kein Verlass.


    wichtig fände ich nur diesen Punkt.
    Was passiert mit der Finazierung beim wechsel der Einrichtung.
    Gibt es da ein "Versagungsrecht".

    Das ist die entscheidende Frage. Gibt es ein "Versagungsrecht" bei einem Einrichtungswechsel?

  • Hallo Ella,


    du hattest es schon verständlich geschrieben, aber ich habe nicht genau genug nachgelesen. Aber jetzt hab auch ich das kapiert :whistling:
    Kennst du jemand, der jemanden im Sozialamt kennt und nachfragen könnte?
    Zur Finanzierung beim Einrichtungswechsel: wäre die zweite Einrichtung teurer?

    Sie ist anders als die andern, und ihre Sprache geht weit an uns vorbei.
    Doch wenn sie lächelt, lächelt sie mit Leichtigkeit dir dein ganzes Herz entzwei.

    'Sommerkind' von Wortfront


    Viele Grüße
    Inge

  • Kennst du jemand, der jemanden im Sozialamt kennt und nachfragen könnte?


    Nein, leider nicht.


    Zur Finanzierung beim Einrichtungswechsel: wäre die zweite Einrichtung teurer?


    Ich weiß es zwar nicht, gehe aber davon aus, dass die Wunsch-WG (1. Wahl) teurer ist, weil das Konzept bedeutend besser und aufwändiger ist. Und das macht mir Sorgen, denn ich vermute, dass dann das Sozialamt bei einem Einrichtungswechsel sagen könnte, dass die Wunsch-WG zu teuer ist.