Hat jemand mehr Informationen? Was bedeutet "in Zukunft"? Ab 2018?
"In Streitfällen können sich Menschen mit Behinderungen in Zukunft an eine, bei der Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen eingerichtete, Schlichtungsstelle wenden. Damit wird im BGG eine außergerichtliche und rasche Streitbeilegung für Menschen mit Behinderungen und Verbände, die nach dem BGG anerkannt sind, ermöglicht."
http://www.bmas.de/DE/Schwerpu…leichstellungsgesetz.html
Schlichtungsstelle bei Ärger mit Ämtern und Behörden
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Ich schubse den Beitrag mal hoch. Weiß jemand etwas Genaueres?
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Herzlich willkommen bei der Schlichtungsstelle nach § 16 BGG
..." Haben Sie den Eindruck, durch einen Träger öffentlicher Gewalt in ihrem Recht aus dem BGG verletzt worden zu sein? Dann sind Sie hier richtig und können hier einen Antrag auf Einleitung eines Schlichtungsverfahrens stellen."...
https://www.behindertenbeauftr…6E4133535973B54C.1_cid320
Was sind Träger öffentlicher Gewalt?
https://www.behindertenbeauftr…Traeger/Traeger_node.htmlhttps://www.behindertenbeauftr…_blob=publicationFile&v=1
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Danke Monika! Da sind die Sozialämter aber nicht mit aufgeführt, oder habe ich etwas überlesen oder falsch verstanden? Es geht hier glaube ich auch nicht um Konflikte mit den Ämtern, sondern um die Barrierrefreiheit.
https://www.behindertenbeauftr…/Zustaendigkeit_node.htmlUnd habe ich das richtig verstanden, dass es für ganz Deutschland nur diese eine Stelle mit zwei schlichtenden Mitarbeiterinnen gibt?
https://www.behindertenbeauftr…chtendePersonen_node.html -
Da sind die Sozialämter aber nicht mit aufgeführt, oder habe ich etwas überlesen oder falsch verstanden?
Habe ich auch so verstanden.
Ich habe nichts anderes dazu gefunden.In Deinem Link steht:
..."In Streitfällen können sich Menschen mit Behinderungen in Zukunft an eine, bei der Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen eingerichtete, Schlichtungsstelle wenden. Damit wird im BGG eine außergerichtliche und rasche Streitbeilegung für Menschen mit Behinderungen und Verbände, die nach dem BGG anerkannt sind, ermöglicht."...
http://www.bmas.de/DE/Schwerpu…leichstellungsgesetz.htmlWenn man nun auf die Seite der Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen schaut, findet man unter " Schlichtungsstelle BGG" zur Zeit nur das, was ich verlinkt habe.
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Hm.....wurden die Sozialämter bzw. die Eingliederunghilfen bewusst draußen gelassen?