Rechtsanspruch für unter Dreijährige gilt offensichtlich nicht für Kinder mit Behinderung - ROLLINGPLANET

  • „Rechtsanspruch für unter Dreijährige gilt offensichtlich nicht für Kinder mit Behinderung“
    „Das ist doch mal wieder eine Farce. Zunächst wird von gleichem Rechtsanspruch für alle Kinder gesprochen, doch beim genaueren Hinsehen, werden die zusätzlichen Kosten für den behinderungsbedingten Mehrbedarf nicht übernommen“, ärgert sich Hüppe. Das habe zur Folge, dass unter dreijährige Kinder mit Behinderung zurzeit so gut wie keine Chance auf einen Betreuungsplatz sowohl in heilpädagogischen und inklusiven Betreuungseinrichtungen oder bei Tagesmüttern haben.
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