Widerspruch, wenn Grundsicherung im Eingangsbereich der WfbM verweigert wird

  • 20. März 2018
    Inge Rosenberger


    ...."Entscheidung des SG ist noch nicht rechtskräftig. Es bleibt abzuwarten, inwiefern diese Frage rechtlich zweifelsfrei geklärt ist, bevor 2020 auch Bewohner „besonderer Wohnformen“ (stationäre Einrichtungen) Grundsicherung neben Eingliederungshilfe erhalten."....


    https://twitter.com/IngeRosenb…status/976352653348360193


    Viele Grüße
    Monika                                                                                                  

  • 4. Entscheidungen der Sozialgerichte zur Sozialhilfe ( SGB XII )


    4. 1 SG Gießen, Beschl. v. 30.4.2018 – S 18 SO 34/18 ER


    Erwerbsminderung auf Dauer


    Auch bei Menschen, die den Eingangs- oder Berufsbildungsbereich einer Werkstatt für behinderte Menschen durchlaufen, kann eine volle Erwerbsminderung auf Dauer angenommen werden.....


    http://tacheles-sozialhilfe.de…te/tickerarchiv/d/n/2360/


    http://rsw.beck.de/cms/?toc=njw.root&docid=405482


    Viele Grüße
    Monika                                                                                                  

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  • Hallo zusammen,


    um diesen bürokratischen Irrsinn komplett zu machen, werden inzwischen auch die Besucher von Tagesförderstätten einbezogen.
    Vor einigen Wochen wurden einem Betroffenen die Zahlung von Grundsicherung verweigert und bereits erhaltene Leistungen sollten zurückgezahlt werden. Der Betroffene solle sich ans Jobcenter(!) wenden. Hier wurde eine Anwältin eingeschaltet, die einen sehr gut formulierten Widerspruch geschrieben hat.
    Gestern bekamen wir ein Schreiben, dass - nachdem unsere Tochter seit 15 Jahren die Tagesförderstätte besucht und Grundsicherung bekommt - jetzt überprüft werden muss, ob sie wirklich dauerhaft erwerbsunfähig ist. Eine Tagesförderstätte ist für behinderte Menschen, die keine wirtschaftlich verwertbare Arbeitsleistung erbringen können - die also nicht mal in einer WfbM arbeiten können. Und jetzt wird überprüft, ob sie nicht doch einer ganz normalen Berufstätigkeit nachgehen kann.
    Als Grund für die unnötige Bürokratie wird eine Rechtsänderung, die vor einem Jahr in Kraft getreten ist, angegeben. Diese Änderung betrifft jedoch nur Eingangsbereich der WfbM, also den Bereich, in den unsere Tochter niemals gelangt ist, weil sie selbst dafür zu schwer behindert ist.
    Das BMAS legt das Gesetz (wie bei der Regelbedarfsstufe 3) gegen die Interessen der Betroffenen aus, obwohl es bereits positive Gerichtsurteile gibt. Es werden also wieder(!) Eltern durch alle Instanzen gejagt, um die Rechte ihrer Kinder durchzusetzen.
    Wie viel Kraft und Zeit, die wir anderer Stelle wirklich dringend benötigen, gehen da verloren?

    Sie ist anders als die andern, und ihre Sprache geht weit an uns vorbei.
    Doch wenn sie lächelt, lächelt sie mit Leichtigkeit dir dein ganzes Herz entzwei.

    'Sommerkind' von Wortfront


    Viele Grüße
    Inge

  • um diesen bürokratischen Irrsinn komplett zu machen, werden inzwischen auch die Besucher von Tagesförderstätten einbezogen.


    :kopfgegentisch Man kann es nicht fassen und Menschen die noch nie damit zu tun hatten, werden es uns nicht glauben, für welche blödsinnigen Kämpfe, Eltern von schwer bzw. mehrfach behinderten Menschen, ihre kostbare Zeit opfern müssen..... :amraddreh:motzen


    Wie viel Kraft und Zeit, die wir anderer Stelle wirklich dringend benötigen, gehen da verloren?


    Da kann man ja nur irre werden... :irre


    Viele Grüße
    Monika                                                                                                  

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  • Gestern bekamen wir ein Schreiben, dass - nachdem unsere Tochter seit 15 Jahren die Tagesförderstätte besucht und Grundsicherung bekommt - jetzt überprüft werden muss, ob sie wirklich dauerhaft erwerbsunfähig ist.


    Das ist mir eben durchgegangen....IHR habt ein Schreiben bekommen....ich fass es nicht.
    Jetzt ist Deine Tochter über 30 Jahre alt und besucht schon 15 Jahre eine TAGESFÖRDERSTÄTTE
    und jetzt wird überprüft ob sie nicht inzwischen doch vielleicht einer Arbeit nachgehen könnte :schock


    Klar in der Zeit könnte sich ja viel getan haben... :pfff:kopfgegentisch wenn es nicht so traurig wäre könnte man darüber.... :lol


    Viele Grüße
    Monika                                                                                                  

  • Wenn eine genetische Mutation nach knapp 35 Jahren verschwindet und Annika dann "geheilt" ist, würde das morgen in der BLÖD stehen :D

    Sie ist anders als die andern, und ihre Sprache geht weit an uns vorbei.
    Doch wenn sie lächelt, lächelt sie mit Leichtigkeit dir dein ganzes Herz entzwei.

    'Sommerkind' von Wortfront


    Viele Grüße
    Inge



  • Inge, es hat sich herumgesprochen, dass du vor einigen Monaten mit deiner Tochter bei diesem komischen "Heiler" warst. :irre:lol Das hast du nun davon. :amraddreh


    ... :schock . :lol



    Sie ist anders als die andern, und ihre Sprache geht weit an uns vorbei.
    Doch wenn sie lächelt, lächelt sie mit Leichtigkeit dir dein ganzes Herz entzwei.

    'Sommerkind' von Wortfront


    Viele Grüße
    Inge


  • Viele Grüße
    Monika                                                                                                  

  • Bundesvereinigung Lebenshilfe e. V.
    Claudia Seligmann
    17.8.2018
    Grundsicherung durchsetzen

    https://www.lebenshilfe.de/inf…im-berufsbildungsbereich/


    Ulla Schmidt: „Nach dem Detmolder Urteil muss die Bundesregierung endlich handeln“
    https://www.lebenshilfe-nrw.de…erung-endlich-handeln.php


    https://www.facebook.com/leben…205075953/?type=3&theater


    Viele Grüße
    Monika                                                                                                  

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  • So sehr mich das geldwerte Ergebnis dieser Klage für Kim-Lea und ihre Familie freut und ich auch allen anderen die mit gleicher Begründung Widerspruch einlegen wollen/werden den finanziellen Mehrwert eines solchen Urteils gönne.....


    Es ist aus meiner Sicht gleichzeitig ein falsches Signal und gerade in einem Forum wie diesem sollte das m.E. auch klar benannt/ diskutiert werden ( obwohl das natürlich an den realen Tatsachen erstmal auch nichts ändert)


    https://www.lebenshilfe-nrw.de…erung-endlich-handeln.php
    "Das zuständige Bundesministerium für Arbeit und Soziales versteht die neue Vorschrift so, dass die dauerhafte und volle Erwerbsminderung von Beschäftigten in der Werkstatt für behinderte Menschen erst nach Ende des Berufsbildungsbereichs festgestellt werden könne. Bis dahin sei eine Entwicklung denkbar, die den Wechsel auf den ersten Arbeitsmarkt ermögliche. Für die Lebenshilfe ist diese Rechtsauslegung völlig weltfremd. Erfahrungsgemäß schaffen es nur wenige Werkstattbeschäftigte auf den ersten Arbeitsmarkt. „Nach dem Detmolder Urteil muss die Bundesregierung endlich handeln“, so Bundesvorsitzende Ulla Schmidt, MdB und Bundesministerin a.D. Der Landesvorsitzende der Lebenshilfe NRW, Uwe Schummer, MdB, fügt hinzu: „Das Urteil ist ein guter Schritt, die Arbeit behinderter Menschen in den Werkstätten stärker anzuerkennen."


    Das ist es doch leider nicht! Wo wird denn hier bitte die Arbeit von Menschen mit Behinderung stärker anerkannt??(


    Die Argumentation, dass erfahrungsgemäß vom allerersten Schritt auf diesem Weg der WfbM Systems feststeht, dass ein Mensch mit Behinderung dauerhaft erwerbsgemindert ist und niemals die Chance haben wird seinen Lebensunterhalt selbst (mit-)zufinanzieren. .... ist doch nichts was man irgendwie
    als Anerkennung seiner Leistung werten könnte... das genaue Gegenteil ist der Fall!


    Ich will die einzelnen Familien, die für die angestrebten bestmögliche Untrrstützung ihrer Kinder, die jeweils in den real existierenden Verhältnissen , gpnstigste erreichbare Lösung anstreben - wirklich nicht kritisieren.
    ABER : Diese Klagen tragen nur dazu bei die Auftrilung in "leistungsfähigeren Behinderten" die eine Chance haben mit den jetzt zur Verfügung stehenden Hilfen -in dem Fall auf dem Arbeitsmarkt- zu bestehem/ mitzuhalten und "die anderen, die weiter im System einfach nur versorgt werden" weiter voranzutreiben.


    Die gleiche Entwicklung sehen wir doch auch im Bereich Wohnen oder Schule... in Hochglanzbroschüren lesen wir überall von Selbstbestimmung und Inklusion und wenn wir genau hinsehen, stellen wir fest, dass das gewährte Mas an Unterstützung sich gar nicht nach dem tatsächlichen Bedarf des Menschen mit Behinderung richtet, sondern danach , was für die Einrichtung und Kostenträger akzeptabel erscheint! Alles andere wird als angeblich pberzogene Luxusversorgung denunziert!
    Das Ergebnis ist dann überall das gleiche statt Inklusion erhalten wir Feinsortierung der Menschen mit Behinderung. Profitieren von Regelungen kann nur eine kleine Schicht von Menschen mit Behinderung, die das Glück haben nun zufällig einen Match der eigenen Bedürfnisse mit den angebotenenHilfen zu haben. ( und ganz nebenbei entsteht daraus zudem eine spalterische Kampagne, ob diese dann morolisch berechtigt seien, dies als Fortschritt der Inklusion zu bezeichnen und zu benutzen)


    Diese Klagen müssten stattdessen besser gegen das System der WfbM geführt werden mit dem Ziel einen Anspruch auf echte Unterstützung und Chancen zu erzwingen auf einen wirklichen Job , der zumindest in Teilen Menschen mit Behinderung möglich macht, wirklich ihren Unterhalt mitzuverdienen...

    Schöne Grüße von Birgit, Mama vom

    • "Zwerg", geboren 2000 mit Tris21 und 'ner Reihe von Zusatzdiagnosen, gsd trotzdem topfit und zuckersüß
    • "Großen" ,gsd genauso topfit und zuckersüß (lässt sich aber leider seit längerem nur noch von wesentlich jüngeren Frauen knuddeln)

    Einmal editiert, zuletzt von Birgit A ()

  • Der Landesvorsitzende der Lebenshilfe NRW, Uwe Schummer, MdB, fügt hinzu: „Das Urteil ist ein guter Schritt, die Arbeit behinderter Menschen in den Werkstätten stärker anzuerkennen."

    Der Herr Schummer hat sich auch mal wieder zu Wort gemeldet. Ich möchte mich gerne mal mit ihm unterhalten und ihn fragen, ob er weiß, was er redet.


    Die Argumentation, dass erfahrungsgemäß vom allerersten Schritt auf diesem Weg der WfbM Systems feststeht, dass ein Mensch mit Behinderung dauerhaft erwerbsgemindert ist und niemals die Chance haben wird seinen Lebensunterhalt selbst (mit-)zufinanzieren. .... ist doch nichts was man irgendwie
    als Anerkennung seiner Leistung werten könnte... das genaue Gegenteil ist der Fall!

    Mit dieser Argumentation wird sich Herr Schummer ganz gewiss nicht auseinandersetzen.


    Danke Birgit für die Erklärung. Mir geht es ähnlich wie dir. Natürlich begrüße ich das Urteil, denn viele behinderte Menschen sind auf das Geld dringend angewiesen, aber die Anerkennung von Leistung sieht anders aus: Fairer Lohn und Öffnung des 1. Arbeitsmarktes. Bei diesen Themen werden unsere lieben Politiker aber ganz, ganz schweigsam...... und die vielen Behindertenverbände irgendwie auch oder gibt es bereits Vorreiter, die sich dieser Themen in besonderem Maße annehmen?

  • :?: Vorreiter:
    ...hier in Süddeutschland kenne ich keine Einrichtungen. Ich habe gutes gehört von der Hamburger Arbeitsassistenz und ich meine von einer Einrichtung in Marburg.... in Bamberg soll die Lebenshilfewerkstatt sich angeblich auf einen inklusiven Weg gemacht haben....
    das kann ich aber alles nicht aus eigner Beurteilung bewerten :(


    Meine Freundin hat für ihre Tochter statt Förderstätte ein Budget für Tagesstruktur beantragt. Somit kann die junge Frau ihre Tagesstruktur an 2 verschiedenen Arbeits-Einsatz- stellen realisieren. Das perverse die Betriebe, die sich auf das für hiesige Verhältnisse superfprtschrittliche Konstruktion einlassen, können das noch nicht einmal auf ihre gesetzliche Beschäftigungsquote anrechnen lassen.
    Das klappt übrigens alles prima - nur die finanzielle Ausstattung ist zu niedrig - der Kostenträger zahlt " natürlich" keinen Cent mehr als er für einen Platz in der Tagesstätte zahlen würde! Und von all den Millionen an Investitionen in Gebäude, Immobilien, Fördermittel dürch Aktion Mensch und sonstige Infrastruktut von denen der Werkstattanbieter profitiert, haben solche Einzellösungen natürlich nichts...


    Meine eigene Erfahrungen gerne in extra Text - auf dass dies alles euch ;) nicht depremiert, sondern den Kampfgeist anstachelt

    Schöne Grüße von Birgit, Mama vom

    • "Zwerg", geboren 2000 mit Tris21 und 'ner Reihe von Zusatzdiagnosen, gsd trotzdem topfit und zuckersüß
    • "Großen" ,gsd genauso topfit und zuckersüß (lässt sich aber leider seit längerem nur noch von wesentlich jüngeren Frauen knuddeln)

    2 Mal editiert, zuletzt von Birgit A ()

  • Meine Freundin hat für ihre Tochter statt Förderstätte ein Budget für Tagesstruktur beantragt. Somit kann die junge Frau ihre Tagesstruktur an 2 verschiedenen Arbeits-Einsatz- stellen realisieren.

    Das hat sie ohne Kampf durchbekommen?


    Das klappt übrigens alles prima - nur die finanzielle Ausstattung ist zu niedrig - der Kostenträger zahlt " natürlich" keinen Cent mehr als er für einen Platz in der Tagesstätte zahlen würde! Und von all den Millionen an Investitionen in Gebäude, Immobilien, Fördermittel dürch Aktion Mensch und sonstige Infrastruktut von denen der Werkstattanbieter profitiert, haben solche Einzellösungen natürlich nichts...

    Ich weiß, dass Aktion Mensch keine Einzelpersonen unterstützt, aber so bleibt die Inklusion ja mal wieder auf der Strecke, denn das bedeutet ja, dass eher reine Behinderteneinrichtungen unterstützt werden als kleinere Inklusionsprojekte, die noch ganz am Anfang stehen, oder sehe ich das falsch?


    Meine eigene Erfahrungen gerne in extra Text - auf dass dies alles euch nicht depremiert, sondern den Kampfgeist anstachelt

    Ich denke, Kampfgeist haben wir hier alle :pferd Bin an Erfahrungen immer interessiert.